Die Winterreifenpflicht
Folgendes schreibt das Institut für Zweiradsicherheit e.V. (ifz) und weist darauf hin, dass auch bei motorisierten Zweirädern (Motorroller/Scooter) die Bereifung an die jeweilige Wettersituation angepasst sein muss.
Dies gelte gemäß dem Entwurf des Bundesverkehrsministeriums für den zukünftigen Wortlaut des §2, Abs. 3a der StVO für motorisierte Zweiräder jeglicher Art (d.h. auch Motorroller/Scooter). In diesem werden allgemein Kraftfahrzeuge benannt. Die Formulierung, bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Aufbau für die genannten winterlichen Wetterverhältnisse ausgelegt sind (Winterreifen), bedeute laut den ifz-Verantwortlichen keine generelle Winterreifenpflicht. Wer also wintertags bei Wetterverhältnissen außerhalb des beschriebenen Rasters unterwegs sein möchte, könne dies auch mit "herkömmlicher" Bereifung tun. Also sollte man mind. einen guten Allwetterreifen oder einen entsprechenden Winterreifen für sein Motorroller/Scooter aufgezogen haben. Denn es kann ja mal schnell im Winter glatt werden oder ein Schneeregen kommt. Reifen mit M+S Kennung günstig kaufen




















